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   BFH, 18.08.1967 - VI R 176/67   

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https://dejure.org/1967,2416
BFH, 18.08.1967 - VI R 176/67 (https://dejure.org/1967,2416)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1967 - VI R 176/67 (https://dejure.org/1967,2416)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1967 - VI R 176/67 (https://dejure.org/1967,2416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prämienbegünsigung rückwirkend geleisteter Sparraten bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kreditinstitut - Voraussetzungen für die Rücknahme einer Sparprämie vor Überweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 554
  • BFHE 89, 554
  • BStBl III 1967, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69

    Sparratenvertrag - Sparprämie - Rechtzeitige Leistung - Treu und Glauben -

    Dieser durch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes geförderten Ansicht entspricht es, wenn der BFH die Gewährung der Prämien als einen internen Akt des FA bezeichnet hat, auf den die Vorschriften der Reichsabgabenordnung keine Anwendung finden (Urteil vom 18. August 1967 VIR 176/67, BFHE 89, 554, BStBl III 1967, 737).

    Nur nachträglich festgestellte Tatsachen, die den Voraussetzungen des § 1 SparPG zuwiderlaufen, berechtigen nach dem BFH-Urteil VI R 176/67 das FA, "seine Vorentscheidung rückgängig (zu) machen".

    Mit dem BFH-Urteil VI R 176/67 ist davon auszugehen, daß es dieselben Gründe sind, die auch eine Ablehnung der Gewährung der Prämien rechtfertigen würden.

  • BFH, 30.11.1973 - VI R 223/69

    Völlige Unterbrechung - Einzahlung - Sparratenvertrag - Ende der Ausschlußfrist -

    Die für Mai 1959 geleistete Sparrate konnte entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Senats vom 18. August 1967 VI R 176/67 (BFHE 89, 554, BStBl III 1967, 737) nicht zur Gewährung einer Prämie führen, da sie mit Rückwirkung für einen Zeitraum, für den der Sparvertrag noch nicht abgeschlossen war, geleistet worden ist.
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